Allgemeine Geschäftsbedingungen
bei Seminarbuchungen

 

Geltungsbereich
Unsere dargestellten AGB und Verbraucherinformationen sind Vertragsbestandteil einer Seminarbuchung, Beratung und von Design-Leistungen.

Angebot und Vertragsschluss
Die zur Verfügungstellung unserer Angebote im Internet stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Bestellaufforderung bzw. Sie werden aufgefordert, Ihr Interesse durch Anmeldung zu bekunden – Irrtümer vorbehalten. Seminare, die wir über die Personalentwicklungskomplizen UG (haftungsbeschränkt) anbieten, können grundsätzlich über elektronische Kommunikationsmittel gebucht, bezahlt und ggf. storniert werden. Durch Rücksendung einer Auftragsbestätigung geben Sie eine verbindliche Bestellung auf und erhalten danach eine Rechnung. Unmittelbar nach Zahlungseingang versenden wir eine Bestätigung an die vom Auftraggeber angegebene postalische oder elektronische Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis wird nicht geschuldet.

Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, sofern Sie bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln und Sie deshalb als Unternehmer anzusehen sind.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

Personalentwicklungskomplizen UG (haftungsbeschränkt)
Marc Krüger
Schulstraße 13
13507 Berlin

Widerrufsfolge
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangener Leistungen zurückzugewähren.

Verhinderung
Angebotene Seminare können jederzeit ohne Angabe von Gründen durch die Personalentwicklungskomplizen UG (haftungsbeschränkt) verschoben werden.

Sind Trainer/-innen der Personalentwicklungskomplizen UG (haftungsbeschränkt) an der Erbringung der vereinbarten Leistungen durch höhere Gewalt, Krankheit oder sonstige von ihm nicht zu vertretenden Umstände verhindert, so ist sie berechtigt, schnellstmöglich die vereinbarten Leistungen an einem zu vereinbarenden Ausweichtermin nachzuholen. Schadensansprüche des Kunden wegen der Verschiebung sind ausgeschlossen.

Urheberrechte
Bereitgestellte Trainingsmaterialien und Dokumentationen der Personalentwicklungskomplizen UG (haftungsbeschränkt) sind urheberrechtlich geschützt. Erteilte Design-Aufträge an die Personalentwicklungskomplizen UG (haftungsbeschränkt) sind Urheberwerksverträge, die auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen der Personalentwicklungskomplizen UG (haftungsbeschränkt) insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche aus den Geschäftsbeziehungen mit der Personalentwicklungskomplizen UG (haftungsbeschränkt) verbleiben alle Rechte, insbesondere Urheberrechte, Geschmacksmusterrechte, Gebrauchsmusterrechte, Patente sowie das Eigentum am hergestellten Produkt / Entwicklung im Eigentum der Personalentwicklungskomplizen UG (haftungsbeschränkt). Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Personalentwicklungskomplizen UG (haftungsbeschränkt) weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.

Nutzungsrechte
Die Personalentwicklungskomplizen UG (haftungsbeschränkt) räumt den Seminarteilnehmenden ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch der Trainingsmaterialien und Dokumentationen ein. Eine andere Verwendung, insbesondere die Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung (ganz oder teilweise), Bearbeitung, Verbreitung und Verkauf, ist nicht gestattet. Personalentwicklungskomplizen UG (haftungsbeschränkt überträgt Auftraggebenden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch Auftraggebende an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggebenden und der Personalentwicklungskomplizen UG (haftungsbeschränkt). Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch Auftraggebende auf diese über.

Vertraulichkeit
Die Personalentwicklungskomplizen UG (haftungsbeschränkt) behandelt alle bezogenen Informationen, die ihr aus der vertraglichen Zusammenarbeit bekannt werden, streng vertraulich. Sie ist berechtigt, die aus der vertraglichen Zusammenarbeit gewonnenen Daten in anonymisierter Form zu wissenschaftlichen und publizistischen Zwecken zu verwerten.

Referenznennung
Die Personalentwicklungskomplizen UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, Auftraggebende als Referenzkunde der Personalentwicklungskomplizen UG (haftungsbeschränkt) zu nennen. Das genannte Unternehmen räumt der Personalentwicklungskomplizen UG (haftungsbeschränkt) das kostenlos, zeitlich, räumlich und inhaltlich (gemäß DSGVO) beschränkte Recht ein, im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit, ungeachtet der Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken, die Auftraggebenden unter Verwendung von Firmenlogos und Nennung des Namens als Referenzkunden in der Außenkommunikation (Webseite) und bei Ausschreibungen zu Werbezwecken zu nennen.

Vergütung
Die Teilnahme an unseren Seminaren erfolgt ausschließlich nach vollständiger Bezahlung. Die vereinbarte Vergütung ist nach Rechnungsstellung sofort ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Zurückbehaltung der Vergütung und die Aufrechnung sind nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der Kunden zulässig. Die Höhe des Vergütungsanspruchs bei Design-Dienstleistungen geht aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung hervor. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des Angebots für Design-Leistungen, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist der Designer berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.

Abnahme
Die Abnahme von Design-Dienstleistungen darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert von der Personalentwicklungskomplizen UG (haftungsbeschränkt) hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar

• 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung
• 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten
• 1/3 nach Ablieferung

Bei Zahlungsverzug kann die Personalentwicklungskomplizen UG (haftungsbeschränkt) Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung der Auftraggebenden, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

Lieferzeiten
Ist eine Überschreitung des Liefertermins aus entwicklungs- und/oder herstellungstechnischen Gründen erforderlich, ist die Personalentwicklungskomplizen UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, den Lieferzeitpunkt um 6 Wochen zu überschreiten. Nach Ablauf der vereinbarten 6 Wochen Frist kann die Personalentwicklungskomplizen UG (haftungsbeschränkt) von Auftraggebenden in Verzug gesetzt werden. Die Haftung für Verzugsschäden wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Bei der fahrlässigen Verletzung von Hauptpflichten ist ein Verzugsschaden auf typische und voraussehbare Schäden begrenzt.

Datenschutz
Kundendaten werden zu internen Abwicklungs-, Abrechnungs- und Infozwecken nach gültiger DSGVO gespeichert.

Gerichtsstand
Gerichtsstand für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist Sitz der Personalentwicklungskomplizen UG (haftungsbeschränkt). Erfüllungsort ist der Sitz der Personalentwicklungskomplizen UG (haftungsbeschränkt).

Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommene UN-Kaufrechts.

Schlussbestimmungen
Die nachstehenden AGB enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften über Verträge im Fernabsatz und im elektronischen Geschäftsverkehr.

Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen.

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Vertragsänderungen sollen schriftlich vereinbart werden. Die im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhobenen Daten werden zur Durchführung des Vertrages, zu steuerlichen Zwecken und in anonymisierter Form zu statistischen Zwecken gespeichert.

Die Personalentwicklungskomplizen UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, Rechte und Pflichten ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Die Vertragsparteien werden eine angemessene Ersatzregelung vereinbaren.

 

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